04.12.2022

Keine Grundgebühr und jährliche Freimenge pro Haushaltsmitglied deutlich erhöht

Der vor Jahren auf Initiative der BALL eingeführte Strom-Sozialtarif sah für Personen mit sehr niedrigem Einkommen (Hartz-4, Grundsicherungsrente, Sozialhilfe) die Befreiung von der Strom-Grundgebühr sowie eine kostenlose Strommenge von 250 kWh im Jahr pro Haushaltsmitglied vor. Für die Vergünstigung kann beim Sozialamt ein entsprechendes Formular geholt und bei den Stadtwerken abgegeben werden. Rd. 200 Haushalte nutzen den Strom-Sozialtarif. Da seit vielen Jahren keine Anpassung des Sozialtarifs erfolgt war und zwischenzeitlich die Strompreise extrem gestiegen sind, hatte die SPD eine Verdoppelung der Freimenge vorgeschlagen. Für diesen Antrag gab es aufgrund der Ablehnung durch CDU, FWB und GRÜNE auf der Werkausschusssitzung am 23.11. keine Mehrheit. Daraufhin brachte die BALL-Fraktion einen Kompromissantrag ein, der eine Erhöhung der Strom-Freimenge um 25 % bzw. auf 312,5 kWh pro Haushaltsmitglied vorsah. Dieser Antrag wurde dann mit den Stimmen von BALL, SPD und je einer Stimme der GRÜNEN und FWB beschlossen. In einem Jahr soll die Inanspruchnahme im Werkausschuss überprüft werden.

Günter Thiel