Die BALL-Fraktion hatte nachfolgenden Entwurf einer Entschließung an den Landtag von SH eingebracht. Wortlaut:

Die Stadt Barmstedt geht in das Haushaltsjahr 2019 mit einem kumulierten Defizit im Verwaltungshaushalt von rd. 7.2 Mio. Euro. Und dies trotz jahrelanger äußerst sparsamer Haushaltsführung und trotz höchster kommunaler Steuern.

Bei der anstehenden Änderung des kommunalen Finanzausgleichs erwartet die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt daher, dass

  • über den kommunalen Finanzausgleich die Gemeinden so viele Steueranteile und Zuweisungen erhalten, dass sie ihre Aufgaben in freier Selbstverwaltung erfüllen können
  • für Aufgaben, die von den Gemeinden aufgrund von Beschlüssen und Gesetzen des Bundes oder des Landes zu übernehmen sind, die Gemeinden eine volle Kostenerstattung erhalten
  • besonders finanzschwache Kommunen einen Schuldenschnitt zumindest für die kumulierten Defizite im Verwaltungshaushalt erhalten

Die BALL erklärte sich offen für Änderungen und Ergänzungen und betonte, dass eine fraktionsübergreifende Entschließung mit entsprechenden Forderungen zur verbesserten Finanzausstattung der Stadt noch besser wäre.

Dies befürworteten auch Sprecher anderer Fraktionen. Es wurde daraufhin vereinbart auf der nächsten Stadtvertretersitzung eine fraktionsübergreifende Entschließung mit Forderungen der Stadt Barmstedt zur Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs zu verabschieden.

Städtebauliches Untersuchungsgebiet Denkmalschutz geändert: ohne Moltkestraße und Waldstraße

Auf der Schlossinsel besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Um diesen finanzieren zu können, will die Stadt Zuschüsse aus dem Sanierungsprogramm Denkmalschutz ranholen. Für Sanierungsmaßnahmen gibt es zwei Drittel Zuschüsse von Bund und Land, ein Drittel der Kosten trägt die Stadt. Im ersten Schritt soll eine Untersuchung beauftragt werden, um die Ziele, Maßnahmen und Kosten zu erarbeiten. Ursprünglich war als Sanierungsgebiet nur die Schlossinsel und der engere Bereich um den See vorgesehen. Kurzfristig beschloss dann der Bauausschuss der Stadt auf Empfehlung der Landesbehörde ein erheblich größeres Gebiet untersuchen zu lassen. Dieses beinhaltete u. a. einen Teil der Moltkestraße und eine Hälfte der Waldstraße und die Abgrenzung warf viele Fragen auf. Das endgültige Sanierungsgebiet wird zwar erst mit einem Beschluss der Stadtvertretung festgelegt, aber die Festlegung des Gebiets für die Voruntersuchung bedeutet eine erhebliche Vorentscheidung. Die BALL-Fraktion hatte in einem Flugblatt alle Bewohner informiert, dass sie möglicherweise demnächst in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet lägen: dies bringt einige Vorteile wie ggf. Steuervorteile mit sich, aber auch etliche Nachteile (Veränderungssperre; Heranziehung zu Ausgleichszahlungen; Bürokratie..). Die BALL forderte eine umfassende Anliegerinformation, was es bedeutet in einem Sanierungsgebiet zu wohnen, bevor entschieden wird. Auf der Stadtvertretersitzung waren zahlreiche Anlieger erschienen. Letztlich beschloss eine große Mehrheit der Stadtvertretung die Voruntersuchung für das mögliche Sanierungsgebiet wieder zu verkleinern: die Moltkestraße und die Waldstraße wurden wieder aus dem möglichen Sanierungsgebiet herausgenommen, und das erspart den Anliegern viel Ungewißheit für die nächsten Jahre. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich jetzt auf die Schlossinsel, den engeren Seebereich und den Lill’schen Hügel.