26.09.2018

Mit zusätzlich rund 126.000.- sollten Eigenheimbesitzer und Mieter im nächsten Jahr durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet  werden. Gegen den erheblichen Widerstand von BALL und SPD beschlossen CDU, Grüne und FWB dies mit knapper Mehrheit auf der Hauptausschusssitzung am 12.9.18. Zudem wollten sie von den Gewerbesteuerzahlern rd. 49.000.- mehr einnehmen.

Hintergrund: Die CDU/FDP/GRÜNEN-Landesregierung hatte den Kommunen die Absicht mitgeteilt finanzschwache Kommunen wie Barmstedt zur deutlichen Erhöhung der Grundsteuer B von 390 auf 425 Punkte und der Gewerbesteuer von 370 auf 380 Punkte zu zwingen, sofern sie vom Land „Fehlbetragszuweisungen“ erhalten wollen. Fehlbetragszuweisungen erhalten Kommunen mit Defiziten im Verwaltungshaushalt. In Barmstedt wird das Defizit Ende 2018 voraussichtlich bei rd. 4.5 Mio. € liegen.  Die Höhe der in Aussicht gestellten Fehlbetragszuweisung kennt keiner, aber sie wird nur einen kleinen Bruchteil des Haushaltsdefizits ausmachen.

Die von CDU, Grünen und FWB im Hauptausschuss vorbereiteten  Steuererhöhungen sollten nun im Eilverfahren auf der Stadtvertretersitzung am 25.9. abgesegnet werden. Dazu kam es nicht. Alle stimmten dem SPD-Antrag zu zunächst den endgültigen Erlass der Landesregierung abzuwarten. Damit ist die Entscheidung über die von CDU, Grünen und FWB geplanten Steuererhöhungen vorerst verschoben. Dazu hat ganz offensichtlich auch der Widerstand in der Bevölkerung gegen eine weitere Erhöhung der Grundsteuer beigetragen. Für die Barmstedter/innen besteht somit die Chance stärker zum Ausdruck zu bringen, was sie von einer weiteren Belastung von Mietern und Eigenheimbesitzern halten.

Im Hauptausschuss und in ihrer Pressestellungnahme hat die BALL-Fraktion u. a. erklärt: „Die BALL lehnt die Steuererhöhungen aus zwei Gründen ganz klar ab:

Erstens: Die CDU/FDP/GRÜNEN-Landesregierung schreibt den gewählten  Gemeindevertretungen in den finanzschwachen Kommunen vor, dass sie die Bürger stärker abkassieren müssen, wenn sie etwas mehr an Landesmitteln erhalten wollen. Das ist Erpressung und hat nichts mit kommunaler Demokratie und dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf Selbstverwaltung zu tun.

Die Alternative: Es ist notwendig, dass die Kommunen deutlich höhere Steueranteile vom Land und Bund erhalten, um ihre Aufgaben ohne Verschuldung erfüllen zu können, und über die Verwendung dieser Mittel haben die gewählten Stadtvertretungen ohne verpflichtende Vorgaben der Landesregierung frei zu entscheiden.

Besonders finanzarme Kommunen benötigen einen Schuldenschnitt, wie er in Milliardenhöhe den Großbanken gewährt wurde und angesichts des derzeit hohen Steueraufkommens auch möglich ist.

Zweitens: Die Erhöhung der Grundsteuer ist zutiefst unsozial: Barmstedt ist deshalb finanzschwach, weil das Steueraufkommen der hier lebenden Menschen und Kleinbetriebe geringer ist, aber die Stadt viele Aufgaben bewältigen muss, für die sie zu wenig Steueranteile vom Land und Bund erhält. Und jetzt verlangt die Landesregierung, dass ausgerechnet die Menschen mit geringeren Einkommen mit noch höheren Steuersätzen belastet werden, obwohl sie schon seit Jahren die landesweit höchsten Grundsteuern zahlen. Da die Grundsteuer B auf die Mieter umgelegt wird, werden die Mieten noch weiter in die Höhe gehen.“

 

Dr. Günter Thiel

BALL-Fraktionsvorsitzender