Auf ihrer Sitzung am 30. März 2021 hat die Stadtvertretung ausführlich über den Punkt Digitalisierung der Schulen Ausstattung beraten und ist in ihrer Entscheidung in den wichtigsten Punkten den Beschlüssen des Schulausschusses gefolgt:

  • Eltern, die selber ein Gerät kaufen, erhalten einen Zuschuss von 100 Euro für das erste Kind und einen Zuschuss von 125 Euro für jedes Geschwisterkind. Ein Mietkauf wird ebenfalls mit 100 Euro bezuschusst. Weiterhin ist eine Ratenzahlung in vier Jahresraten möglich.
  • Eltern können ein Gerät für 7,00 Euro pro Monat ausleihen.
  • Eltern mit sehr geringem Einkommen werden von der Leihgebühr befreit.

Die FWB hatte kurz vor der Stadtvertretersitzung einen Antrag eingereicht, in der sie (u. a.) einen 50-prozentigen Zuschuss zum Kaufpreis für das erste Kind und einen 75-prozentigen Zuschuss für jedes Geschwisterkind gefordert hat. Die BALL hat diesen Antrag unterstützt; er wurde allerdings mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt, die Grünen haben sich enthalten.

Entsprechend einem weiteren Antragspunkt der FWB haben die Stadtvertreter/innen beschlossen, dass die Kosten für die (Schul-)Software sowie für die Verwaltung der Tabletcomputer  vom Schulträger, also von der Stadt, übernommen werden.

Diskutiert wurde über die Frage, ob BuT-Empfänger nicht auch ein eigenes Gerät aus dem Zuschussbetrag und aus Zuschuss-Mitteln der Arbeitsagentur anschaffen könnten. Den Zuschuss des Jobcenters gibt es allerdings nur, wenn die für das Distanzlernen notwendigen Geräte nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden können – zum Beispiel über eine Ausleihe von der Schule.

In Barmstedt werden bisher schon Geräte ausgeliehen, weiterhin konnte die Bürgermeisterin verkünden, dass die Stadt eine Zuwendung von 86.000 Euro erhalten hat – nicht zuletzt um damit Leihgeräte für bedürftige Schüler/innen zu finanzieren. Die Förderung der Arbeitsagentur ist für das Distanzlernen vorgesehen, während die Stadtvertretung über den Einsatz digitaler Geräte im „normalen“ Unterricht beraten und entschieden hat.

Weiterhin soll geprüft werden, welche Regelungen für auswärtige Schüler/innen gelten sollen. Mit den Heimatgemeinden soll verhandelt werden, ob sie „ihre“ Gemeindemitglieder auch in dem Maße fördern wollen, wie die Stadt Barmstedt es nun für „ihre Kinder“ beschlossen hat.

Kontrovers wurde schließlich über die Frage diskutiert, ob die geplanten Maßnahmen für einen Pilotjahrgang oder bis zum Ende des Schuljahr 2024 / 2025 gelten sollen. Da es bezüglich Digitalisierung der Schulen sehr viele offene Fragen gibt, haben sich BALL und Grüne für einen Pilotjahrgang ausgesprochen; dieser Vorschlag wurde allerdings mit Mehrheit abgelehnt.

Um nur den finanziellen Aspekt für Eltern und Stadt anzusprechen: Nun kann ein Rahmenvertrag über die Beschaffung einer größeren Menge von iPads abgeschlossen werden – dadurch wird ein günstigerer Preis für das einzelne Gerät erwartet. Bei Digitalgeräten sind allerdings vier Jahre fast eine Ewigkeit, sowohl was die technische Entwicklung als auch was die Preisgestaltung angeht. Es bleibt also zu hoffen, dass der Rahmenvertrag so gestaltet wird, dass für jeden Jahrgang das technisch aktuelle Gerät zum jeweils aktuellen Preis (abzüglich Mengenrabatt) geliefert wird.

Schlussbemerkung: Mit diesen Beschlüssen kann nun auch das digitale Zeitalter an Barmstedts Schulen kraftvoll eingeläutet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die damit verbundenen Erwartungen – nicht zuletzt mehr Freude am Lernen und höhere Lernerfolge – auch tatsächlich erreicht werden.

Herbert Flick für die BALL