Mail der Bürgermeisterin vom 11.02.22 an alle Stadtvertreter:

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,

ergänzend zur Stadtvertretung am 08.02.22 teile ich Ihnen mit, dass die Ursache für die Verschmutzung des RRB und des Grabens gefunden und abgestellt wurde.

Die Verschmutzungen werden beseitigt.

Der AZV hat zudem eine ständige Messstation vor Ort  installiert, um schneller reagieren zu können.

Die Meierei leitet daher seit vorgestern wieder ein, nachdem das eine Woche lang untersagt war. Da eine Einleitungsgenehmigung vorliegt, ist das möglich, solange die Werte in Ordnung sind.

Bei weiteren Erkenntnissen werde ich Sie informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgermeisterin

Heike Döpke

Mail vom 11.02.22

Antwort des AZV vom 03.02.22:

Sehr geehrte Frau Wappler, sehr geehrter Herr Rennekamp,
hier die Stellungnahme des AZV Südholstein zur Anfrage der BALL:
Die Meierei Barmstedt e.G. hat nach ihrem Umzug aus der Innenstadt in die Mühlenstraße sowohl Anschlüsse für
die Einleitung von Produktionsabwasser in den Schmutzwasserkanal als auch von Brüden-, Kühl- und
Niederschlagswasser in das Niederschlagswassersystem erhalten.
Weitere und/oder geänderte Genehmigungen gibt es nicht.
Beide Ableitungen sind mit einer Indirekteinleitergenehmigung versehen, die Mengen und Wasserqualität der
Ableitungen festschreiben, ebenso wie Eigenüberwachungen von Messeinrichtungen und Analysen. Grundlage ist
die Abwasserverordnung, hier die Anhänge 3 und 31.
Die Mengenbegrenzungen orientieren sich an den hydraulischen Gegebenheiten des Kanalnetzes. Durch die
Qualitätsfestlegung wird sichergestellt, dass das Abwasser den vorgegebenen Kriterien der Abwasserverordnung
entspricht. Ein Einfluss auf die Verschlammung des RRB ist nicht quantifizierbar.
Der AZV überwacht die Schmutzwassermengen durch eigene Messung und kontrolliert die Brüdenmengen, die
innerbetrieblich durch geeichte Messeinrichtungen erfasst werden.
Ebenso analysiert der AZV regelmäßig die chemische Beschaffenheit (Indirekteinleiterüberwachung) und setzt die
ordnungsgemäße Einleitung durch. Grundlagen hierfür sind das Landeswassergesetz sowie die
Ortsentwässerungssatzung und die Indirekteinleitersatzung des AZV Südholstein.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Kathrin Eckert
Stabsstelle Managementsysteme und Kommunikation