25.07.2021

Seit Jahrzehnten sind die Sportförderungsmittel der Stadt zur Unterstützung des Kinder-, Jugend- und Breitensports bei knapp 15.000.- € eingefroren, durch entsprechende Preissteigerungen im Laufe der Zeit real um ca. 30 – 50 % gesunken. Wenigstens konnten die Sportvereine – BMTV, SSV Rantzau, FC Heede – die städtischen Schulsportanlagen außerhalb der  Schulzeiten kostenlos nutzen. So heißt es in den Sportförderungsrichtlinien von 1979: „ Die städtischen Sport-/Schulsportstätten werden den Vereinen entsprechend den Benutzungsordnungen entgeltfrei zur Verfügung gestellt.“  Damit war 2016 Schluss. Gegen den Widerstand der Sportvereine und die massive Kritik von BALL und FWB drückte die Stadtvertretung den Sportvereinen jährlich rd. 9.000.- € an Sportstättennutzungsgebühren auf. Am Ende hatte nur noch die BALL gegen die Sportstättennutzungsgebühren gestimmt. Von den einstigen 15.000.- € an Sportförderungsmitteln waren somit faktisch nur noch 6.000.- € verblieben – die Preissteigerungsrate gar nicht berücksichtigt. Das war ein schweres Foulspiel gegen die Barmstedter Sportvereine mit ihren 3.000 Mitgliedern.

Ende 2020 waren die zwischen Stadt und Vereinen getroffenen Verträge zur Zahlung von Sportstättennutzungsgebühren ausgelaufen. Die in der „Sportstadt Barmstedt“ kooperierenden Sportvereine haben mittlerweile gegenüber der Stadt sich klar positioniert: sie lehnen eine weitere Zahlung von Sportstättennutzungsgebühren und somit neue Verträge ab und fordern, dass die Nutzung der städtischen Schulsportanlagen wieder unentgeltlich bleibt.  Die BALL-Fraktion unterstützt dies voll und ganz. In der Stadtvertretung wird die BALL dafür eintreten, dass auch in der Benutzungs- und Entgeltordnung die unentgeltliche Nutzung festgehalten wird. 

Im Raum steht eine weitere große Unsicherheit: Ab 1.1.2023 muss eine von der EU-Kommission veranlasste Änderung des Umsatzsteuergesetzes von den Kommunen umgesetzt werden. Der Inhalt – sehr vereinfacht – besagt, dass die Kommunen in Bereichen, wo sie als „Unternehmer“ auftreten und im Wettbewerb mit potentiellen privaten Anbietern stehen, auf ihre Einnahmen Umsatzsteuer raufschlagen müssen. Im Hintergrund dieser EU-Initiative stehen neoliberale Kräfte, die darauf aus sind für große lukrative, gewinnträchtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge privaten Profithaien den Zugang zu erleichtern. Das ist nicht so relevant in den Dörfern und Kleinstädten, aber diese haben mit den bürokratischen Folgen zu tun.

Offen ist, ob und wann dies auch für die Nutzung von städtischen Sportstätten durch Vereine gilt. Von Seiten der Stadt wurde im Juni letzten Jahres ein Gutachten vorgelegt, demzufolge die Stadt von den Sportvereinen „marktübliche“ und damit horrende Hallenmietpreise erheben sollte. Allein für die Sporthallennutzung in der Schulstrasse wurden für den BMTV in einem Gutachten Kosten bis zu 30.000.- jährlich kalkuliert, für den SSV Rantzau und den FC Heede wären die Beträge ebenfalls unbezahlbar.  Von diesen Zahlenspielen ist aktuell nicht mehr die Rede, aber eine erhebliche Ungewissheit bleibt.

Günter Thiel, Fraktionsvorsitzender der BALL