16.06.2020

Die Begründung des Themas ist durchaus nachvollziehbar und es ist auch nicht in Abrede zu stellen, dass an den Barmstedter Schulen, wie vielerorts anders auch, unter Corona Bedingungen nicht alles glatt gelaufen ist. Konkret wird hier kritisiert, dass Schülerinnen und Schüler wochenlang keinen Kontakt zu Lehrkräften hatten. Diese Kritik ist sicher berechtigt und steht der Stadtvertretung und der Stadt als Schulträger auch zu. Allein der Weg scheint uns hier verfehlt und wir halten einen Beschluss der Stadtvertretung dazu für keinen guten Stil. Wir sollten überlegen, ob es nicht bessere Kommunikationsmöglichkeiten mit unseren Schulen und unseren Schulleitungen gibt, beispielsweise innerhalb der Fraktionsrunde oder der nächsten Sitzung der Stadtvertretung.

Auch für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Eltern halten wir den direkten Weg über die Elternvertretung oder die Klassen- oder Schulleitung, zur Not auch über Schulaufsicht und Ministerium, für den konstruktiveren.

Dieser Weg steht selbstverständlich auch der Stadt als Schulträger offen, ein auf dem Hauptausschuss am Dienstag durch die CDU herbeigeredetes „Einwirkungsrecht“ in pädagogische und didaktische Belange der Schulen gibt das Schulrecht hingegen nicht her.

Gerade als Schulträger, dem auch am Ansehen der eigenen Schulen gelegen sein muss, sollten wir uns fragen, ob ein solcher, öffentlicher Beschluss der Stadtvertretung, der noch dazu pauschalisiert „die Schulen“ anspricht, der richte Weg für Kritik und Verbesserungsvorschläge ist.

In der öffentlichen Wahrnehmung könnte das als eine Schwächung der Schulleitungen durch den Schulträger ankommen. Auch das im (letzten Hauptausschuss mündlich vorgetragene) „wegwischen“ der datenschutzrechtlichen Bedenken der Schulleitungen bezüglich gewisser Online-Angebote wirkt – vor allem vor dem Hintergrund, dass gerade der thüringische Landesdatenschutzbeauftragte Bußgelder für Lehrkräfte angekündigt hat – wenig konstruktiv, die (ebenfalls im letzten Hauptausschuss vorgetragene) Vermutung, die Schulleitungen hätten im Schulausschuss die Umsetzung der derzeitigen Unterrichtsangebote nicht ganz wahrheitsgemäß dargestellt, gar anmaßend.

Die Forderung nach Präsenzunterricht in der Vorlage scheint uns darüber hinaus überflüssig, denn dieser wird bereits seit April an den Barmstedter Schulen, wie auch Landesweit, nach den jeweils aktuellen Verordnungen aus Kiel durchgeführt.

(Seit dieser Woche sind die Abstandsregeln in den Klassenräumen an Grundschulen ausgesetzt und es dürfen wieder bis zu 25 Kinder gleichzeitig unterrichtet werden, nach den Plänen der Landesregierung soll das mit Schuljahresbeginn im August dann für alle Schularten gelten.)

Kurz gesagt: Das Thema ist nachvollziehbar, die inhaltliche Ausgestaltung und die Art und Weise der Umsetzung auch in der nun vorliegenden „abgeschwächten Form“ so für uns allerdings nicht unterstützbar.